Förderungsmittel

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen.

 

Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten.

 

Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 % / max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 %/  max. 1.500 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

 

Innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer der Richtlinien können mehrere Beratungen für ein Unternehmen gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen und in der Thematik eindeutig voneinander unterscheidbar sind. Die nachfolgende Beratung darf mit der vorhergehenden Beratung inhaltlich nicht in Zusammenhang stehen oder die Schlussfolgerungen aus der ersten Beratung zum Gegenstand haben.

Parameter: 

  • Das Unternehmen muß die Zugangsvoraussetzung erfüllen
  • Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
  • Der Berater muss die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen.
  • Der Berater muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und insbesondere eine richtlinenkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Berater eine hohe Qualität zu praktizieren und dies zu belegen.

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Aktualisiert am

01.01.2023