Gibt es aktuellen Handlungsbedarf ?

§135a SGB V verpfichtet Einrichtungen des Gesundheitswesens momentan lediglich zu "Aufbau und Fortentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems" mit den bekannten Mindestanforderungen der Richtlinien G-BA. 

 

Die neue Norm DIN EN 15224 definiert nun den aktuellen "Stand der Wissenschaft und Technik" im Gesundheitswesen. Fachkreise rechnen zeitnah mit rechtlichen Rahmenbedingungen: 

  • denkbar wäre eine Entscheidung des Gesetzgebers die Erfüllung von Normforderungen als Bedingung zur Vergütung von Gesundheitsleistungen geltend zu machen
  • Gerichte und Gutachter könnten die Normanforderungen als Bewertungsmaßstab bei Streitigkeiten um Behandlungsfehler heranziehen 

Gibt es eine Möglichkeit von anderen QM-Systemen (GBA-Rili, QEP, KTQ) zur DIN EN 15224  zu wechseln?


Die bisher genutzen Grundlagen können systematisch übernommen werden bzw. in die neuen Normforderungen überführt werden. Aktualisierungsbedarf besteht hauptsächlich in der Konkretisierung der Qualitätsmerkmale unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Zieldefinition und Risikomanagement.

Die QM-Analyse hilft Ihnen beim leichten Umstieg! Zertifizierungen der akkreditierten Stellen ( z.B. TÜV, Dekra etc.) sind bereits ab Sommer 2013 geplant.

Die Fachinformationen zur DIN EN 15224 werden laufend nach neuestem Erkenntnisstand aktualisiert. Spezielle Fragen beantworte ich Ihnen gerne per Email. 


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Aktualisiert am

01.01.2023